Direkt zum Inhalt

Allgemeine Einkaufsbedingungen der AMS Software & Elektronik GmbH Flensburg

- Stand: Januar 2017 -

  1. Allgemeines

  • Für alle durch die AMS Software & Elektronik GmbH getätigten Bestellungen gelten ausschließlich die hier statuierten Allgemeinen Einkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich individuell Abweichungen vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende AGB des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGB im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
  • Soll unsere Bestellung unter den hier vereinbarten Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht angenommen werden, so ist sie vor Auslieferung mit einer entsprechenden Begründung an die AMS Software & Elektronik GmbH zurückzugeben, damit eine Einigung erzielt werden kann.
  • Die Einkaufsbedingungen der AMS Software & Elektronik GmbH gelten auch dann, wenn wir die Lieferung trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen.
  • Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung durch den Lieferanten auf Dritte ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Hiervon ausgeschlossen ist die Vorausabtretung der Kaufpreisforderung im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts.
  • Der Lieferant ist darüber unterrichtet, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten von der AMS Software & Elektronik GmbH gespeichert und elektronisch verarbeitet werden.
  • Bei Leistungen, die durch Fremdfirmenpersonal in unserem Unternehmen ausgeführt werden, gelten die anhängenden Bedingungen über Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz und Brandverhütungsvorschrift für Fremdfirmen) inder jeweils aktuellen Fassung ausdrücklich als anerkannt.

 2. Sicherheitserklärung

Alle mit der AMS Software & Elektronik GmbH zusammenarbeitenden Geschäftspartner versichern, dass Waren, die im Auftrag für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) produziert, gelagert, befördert, an diese geliefert oder übernommen werden

  • An sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, be- oder verarbeitet und verladen werden
  • Während der Produktion. Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind
  • Geschäftspartner, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen zur Sicherung der oben genannten Lieferkette treffen.

3. Lieferzeiten

  • Die in der Bestellung durch die AMS Software & Elektronik GmbH vorgegebenen Liefertermine oder –fristen werden, soweit kein Widerspruch unter Angabe einer neuen Lieferzeit in der Auftragsbestätigung des Lieferanten erfolgt, verbindlich vereinbart und verstehen sich eintreffend Bestimmungsadresse. Terminänderungen durch den Lieferanten gelten nur als anerkannt, wenn sie durch die AMS Software & Elektronik GmbH wiederum bestätigt werden. Daher ist die AMS Software & Elektronik GmbH bei jeder Verzögerung, die vom Lieferanten zu vertreten ist, nach Mahnung und Fristsetzung und nach eigner Wahl dazu berechtigt, Nachlieferungen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, zusätzlich Schadenersatz zu verlangen. Bei einer vom Lieferanten nicht zu vertretenen Verzögerung (z.B. Streik, Transportstörung, Betriebsstörung, Transportmittelmangel) und in Fällen höherer Gewalt können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung infolge der Verzögerung ohne Interesse für uns ist und eine angemessene Nachfrist verstrichen ist.
  • Der Lieferant hat ihm erkennbare Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen. Vorzeitige Lieferungen, Lieferungen außerhalb der von uns genannten Warenannahmezeiten sowie Teil- oder Mehrlieferungen bedürfen unseres ausdrücklichen Einverständnisses.
  • Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit wird unabhängig der vorgenannten Regelungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Gewährleistung

  • Die Lieferungen und Leistungen müssen den jeweils für uns gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) sowie dem Gesetz zum Schutz von gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den DIN-Vorschriften und der Arbeitsstättenverordnung, den erforderlichen Genehmigungen sowie den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Angaben entsprechen und sind vom Lieferanten diesbezüglich zu prüfen.
  • Die Verpflichtung zur Untersuchung der Ware beginnt bei offenkundigen und versteckten Fehlern, auch wenn sie schon vorher in unser Eigentum übergangen ist, erst nach Ablieferung.
  • Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen beim Lieferanten eingehen.
  • Der Lieferant haftet bei allen anderen als offenkundigen Fehlern auch ohne rechtzeitige Mängelrüge.
  • Die Gewährleistungsfrist für alle, insbesondere nicht erkennbare Fehler, beträgt zwei Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt auf max. 36 Monate nach Ablieferung. Bei gelieferten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Inbetriebnahme begrenzt auf max. 72 Monate nach Ablieferung. Die jeweilige Gewährleistungsfrist wird durch unsere Mängelrüge gehemmt. Für in den ersten 6 Monaten ab Inbetriebnahme auftretende Mängel gilt die Vermutung dahingehend, dass der Fehler bei Übergabe bereits vorhanden war.
  • Bei Ersatzlieferungen oder Mängelbeseitigungen beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte Teile erneut.
  • Bei Sachmängeln kann die AMS Software & Elektronik GmbH in jedem Fall wahlweise die gesetzlichen Ansprüche geltend machen, die unentgeltliche Nachbesserung oder Freistellung von den Ansprüchen unserer Käufer, soweit der Lieferant uns gegenüber haftet, verlangen.
  • Bei Verzug des Lieferanten mit der Mängelbeseitigung oder Ersatzteillieferung ist die AMS Software & Elektronik GmbH berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung schadhafte Teile auf seine Kosten zu ersetzten oder auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen. In dringenden Fällen sind wir auch ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen zur selbstständigen Nachbesserung berechtigt. Nimmt in einem solchen Fall ein Dritter die Nachbesserung vor, ist dies mit dem Lieferanten abzustimmen.
  • Fehler bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen bestehenden Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben, zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden. Der Lieferant hat auf eigene Kosten die bereits gelieferten Waren zurückzunehmen.
  • Ist der Auftragnehmer nicht selbst Hersteller der gelieferten Waren, so ist er verpflichtet, diese auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hin zu überprüfen und auf Verlangen für jede Bestellposition einen lückenlosen Herstellernachweis (Traceability) zu erbringen. Ist dies nicht möglich, weist der Lieferant unsere Einkaufsabteilung, spätestens in der Auftragsbestätigung, unaufgefordert darauf hin. Für Mängel der gelieferten Waren haftet er im selben Umfang wie der Hersteller.

5. Preise

  • Die Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer zu bilden; sie sind Festpreise und gelten frei Bestimmungsadresse. Verpackungskosten werden nur dann besonders vergütet, wenn dies vereinbart ist. Sie sind uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben. Mit den vereinbarten Preisen sind alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen abgegolten, die nach den Angebotsunterlagen und Zeichnungen oder Katalogen des Verkäufers zur abnahmefähigen Herstellung der im Vertrag genannten Gesamtleistung gehören.

6. Versand

  • Allen Sendungen ist ein Packzettel oder ein Lieferschein beizufügen. Alle Versandpapiere müssen neben der Artikel-Bezeichnung die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Mengen und Gewichte sowie die Art der Verpackung enthalten. Teil- oder Restlieferungen sind als solche zu kennzeichnen.
  • Bis zur vollständigen Übergabe, An- bzw. Abnahme der Lieferungen und Leistungen durch die AMS Software & Elektronik GmbH trägt der Lieferant die Gefahr des Verlustes, des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung unabhängig von der Preisstellung.

7. Zeichnungen, Entwürfe, Muster

  • Zeichnungen, Entwürfe, Muster usw., die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung einer Bestellung überlassen haben, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  • Durch Abnahme oder Billigung uns vorgelegter Zeichnungen und Muster verzichten wir nicht auf Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffer 3.

8. Zahlung

  • Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der späteren Rechnungsprüfung
  • innerhalb von 60 Tagen mit 3 % Skonto
  • innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug
  • oder nach einzelvertraglicher Absprache.
  • Eine Zahlungsfrist beginnt erst, nachdem Rechnung und Lieferung vollständig bei uns eingegangen und auch die Nebenverpflichtungen vom Lieferanten erfüllt sind.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für die Lieferungen oder Leistungen ist die von uns vorgeschriebene Bestimmungsadresse
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – ausgenommen mit Nichtkaufleuten – ist Flensburg.

10. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

11. Anwendbares Recht

  • Über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.